Beratung zu Mütter-
und Mutter-Kind-Kuren (MGW)
Alle Frauen in Familienverantwortung haben Anspruch auf eine Mütter-
oder Mutter-Kind-Kur. Voraussetzung ist, dass Ihre Ärztin oder
Arzt die medizinische Notwendigkeit einer Vorsorge- oder
Rehabilitationsmaßnahme für Mütter oder Mütter mit Kindern
attestiert. Die Kosten für Ihre Kur übernimmt die Krankenkasse.
Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 € pro Tag müssen
Sie selbst zahlen. Für Ihre Kinder wird keine Zuzahlung erhoben.
Sie fühlen sich
ausgebrannt, körperlich und psychisch erschöpft? Nehmen Sie Ihre
Beschwerden ernst und suchen Sie unsere Beratungsstelle auf!
Wir werden Sie bei allen
Schritten kostenlos unterstützen.
Bei uns erhalten Sie die
notwendigen Attestformulare. Gehen Sie zu Ihrer Ärztin oder Ihrem
Arzt und lassen Sie sich Ihre Krankheit und gegebenenfalls auch
die Ihres Kindes attestieren.
Wir vermitteln Ihnen die
passende Einrichtung für die Behandlung Ihrer Erkrankung und
reichen den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse
ein.
Nach der Kur besteht die Möglichkeit,
Nachsorgeangebote in Anspruch zu nehmen.
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