Was ist
"stationäre Erziehungshilfe"?
"Hilfe zur
Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in
einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine
Verbindung von Alltagsleben mit pädagogischen und therapeutischen
Angeboten in ihrer Entwicklung fördern." So formuliert es das
Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Solange es das
Wohl des Kindes zulässt, sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden,
die Erziehung in der Familie fortzusetzen. Stationäre Unterbringung von
Jugendlichen wird als "letzte Möglichkeit" der öffentlichen
Erziehungshilfe angesehen.
Welche Angebote macht
das DRK?
Das Deutsche Rote
Kreuz beteiligt sich mit etwa 60 Kinder- und Jugendheimen an dieser
öffentlichen Erziehungsaufgabe. Drei Prinzipien bilden die Grundlage
dieser Arbeit:
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Überschaubarkeit:
an die Stelle früherer Großeinrichtungen sind kleine Gemeinschaften
getreten, die überwiegend in familienähnlich konzipierten Gruppen
zusammenleben. Das ermöglicht pädagogisch differenzierte Angebote,
die sich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen ausrichten.
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Integration:
die in den Einrichtungen des DRK lebenden Kinder und Jugendlichen
sollen soweit wie möglich in die soziale und natürliche
Umgebung eingegliedert sein. Neben dem Besuch der
allgemeinbildenden Schulen steht die Teilnahme am örtlichen
Vereinsleben und der Nachbarschaft im Vordergrund.
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Offene
Einrichtungen: stationäre Erziehungshilfe in den Einrichtungen
des Deutschen Roten Kreuzes findet immer in offener Form statt.
Geschlossene Unterbringung wird aus grundsätzlichen und
pädagogischen Gründen nicht angeboten.
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