Pflegekosten- Beratung (2)

"...muss einem doch gesagt werden."

Pflegestufen und Leistungen

Pflegestufe 1 (Erheblich Pflegebedürftige)

Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren dieser Bereiche mindestens ein mal täglich für wenigstens 90 Minuten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach pro Woche bei der Hauswirtschaft benötigen, werden in die Pflegestufe 1 eingeordnet.

Pflegestufe 2 (Schwer-Pflegebedürftige)

Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität wenigstens drei mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten für mindestens drei Stunden der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach pro Woche Hilfe bei der Hauswirtschaft benötigen, werden in die Pflegestufe II eingeordnet.

Pflegestufe 3 (Schwerst-Pflegebedürftige)

Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität wenigstens drei mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten für mindestens drei Stunden der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach pro Woche Hilfe bei der Hauswirtschaft benötigen, werden in die Pflegestufe II eingeordnet

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