Pflegestufen und
Leistungen
Pflegestufe
1 (Erheblich
Pflegebedürftige)
Personen, die
bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität wenigstens zwei
Verrichtungen aus einem oder mehreren dieser Bereiche mindestens ein mal
täglich für wenigstens 90 Minuten der Hilfe bedürfen und zusätzlich
mehrfach pro Woche bei der Hauswirtschaft benötigen, werden in die
Pflegestufe 1 eingeordnet.
Pflegestufe 2
(Schwer-Pflegebedürftige)
Personen, die
bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität wenigstens
drei mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten für mindestens drei
Stunden der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach pro Woche Hilfe bei
der Hauswirtschaft benötigen, werden in die Pflegestufe II eingeordnet.
Pflegestufe 3
(Schwerst-Pflegebedürftige)
Personen, die
bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität wenigstens
drei mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten für mindestens drei
Stunden der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach pro Woche Hilfe bei
der Hauswirtschaft benötigen, werden in die Pflegestufe II eingeordnet
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