Pflegekosten- Beratung (3)

"...doch gar nicht so kompliziert."

Die Hilfe für die ambulante Pflege auf der Grundlage des Kranken- und
Pflegeversicherungsrechts besteht aus:

  • Körperpflege..
    (u.a. Waschen, Duschen, Zahnpflege, Rasieren, Blasen- und Darmentleerung)
  • Ernährung
    (das mundgerechte Zubereiten und/ oder die Aufnahme der Nahrung)
  • Mobilität
    (u.a. Aufstehen/Zubettgehen, Be- und Entkleiden, Gehen, Stehen und das 
    Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung)
  • Haushalt
    (u.a. Einkaufen, Kochen, Spülen, Wäschewaschen und Wohnungsreinigung)

Leistungen bei der häuslichen Pflege

Stufe I

Stufe II

Stufe III

Pflegegeld monatlich 215 €   420 € 675 €
Pflegesachleistungen monatlich bis zu -

in besonderen Fällen bis zu -

420 €

---

980 €

---

1.470 €

1.918 €

Urlaubs- und Verhinderungspflege für bis zu vier Wochen m Jahr (Voraussetzung: Vorherige 12-monatige Pflege) bis zu - 1.432 € 1.432 € 1.432 €
Tages- und Nachtpflege in einer teilstationären Pflegeeinrichtung, monatlich bis zu - 420 € 980 € 1.470 €
Kurzzeitpflege für bis zu vier Wochen im Jahr in einer stationären Einrichtung bis zu 1.470 € 1.470 € 1.470 €

(Stand 2008) Die nächste Leistungserhöhung erfolgt 2010

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