Pflegekosten- Beratung (5)

"...bin ich endlich im Bilde."

Antragsverfahren

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen zu können, muss der Pflegebedürftige, sein Bevollmächtigter oder gesetzlicher Vertreter sie zunächst beantragen. Der Antrag auf Pflegeleistungen kann formlos - auch telefonisch - bei der Pflegekasse gestellt werden, bei der der Pflegebedürftige versichert ist.

Die notwendige Vorversicherungszeit ist dann erfüllt, wenn der Pflegebedürftige innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung mindestens fünf Jahre in der Pflegeversicherung versichert war.

Prüfung

Der Medizinische Dienst (MDK) prüft im Auftrag der Kassen, ob die Voraussetzungen erfüllt werden und wenn ja, in welche Pflegestufe der Patient eingestuft wird.

Die für Sie zuständige Dienststelle des MDK wird Ihnen von der Pflege- oder Krankenkasse genannt. Der MDK wird dann direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Der Beurteilung durch den MDK kann widersprochen werden. Dieser Widerspruch muss bei der Pflegekasse formlos, aber schriftlich innerhalb von vier Wochen eingereicht werden.

Weitere Zuschüsse

Für den pflegebedingten Umbau der Wohnung gibt es weitere Zuschüsse, die über die normalen Pflegeleistungen hinausgehen. Die Höhe der Zuschüsse kann je nach Maßnahme bis zu 2.557 € betragen. Ein angemessener Eigenanteil wird aber ebenfalls berücksichtigt. Die Zuschüsse werden nur gezahlt, wenn Finanzierungsleistungen der anderen Sozialleistungsträger ausscheiden.

Was kostet die Pflegeversicherung?

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist gesetzlich festgelegt. Er beträgt 1,95 % vom Bruttolohn [Stand: 2008]

Kinderlose Mitglieder haben seit 1.Januar 2005 einen Zuschlag von 0,25 % zu tragen.

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