Antragsverfahren
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen zu können, muss der
Pflegebedürftige, sein Bevollmächtigter oder gesetzlicher Vertreter sie
zunächst beantragen. Der Antrag auf Pflegeleistungen kann formlos - auch
telefonisch - bei der Pflegekasse gestellt werden, bei der der
Pflegebedürftige versichert ist.
Die notwendige Vorversicherungszeit ist dann erfüllt, wenn der
Pflegebedürftige innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung
mindestens fünf Jahre in der Pflegeversicherung versichert war.
Prüfung
Der
Medizinische Dienst (MDK) prüft im Auftrag der Kassen, ob die
Voraussetzungen erfüllt werden und wenn ja, in welche Pflegestufe der
Patient eingestuft wird.
Die für Sie
zuständige Dienststelle des MDK wird Ihnen von der Pflege- oder
Krankenkasse genannt. Der MDK wird dann direkt mit Ihnen Kontakt
aufnehmen.
Der Beurteilung
durch den MDK kann widersprochen werden. Dieser Widerspruch muss bei der
Pflegekasse formlos, aber schriftlich innerhalb von vier Wochen
eingereicht werden.
Weitere
Zuschüsse
Für den
pflegebedingten Umbau der Wohnung gibt es weitere Zuschüsse, die über
die normalen Pflegeleistungen hinausgehen. Die Höhe der Zuschüsse kann
je nach Maßnahme bis zu 2.557 € betragen. Ein angemessener Eigenanteil
wird aber ebenfalls berücksichtigt. Die Zuschüsse werden nur gezahlt,
wenn Finanzierungsleistungen der anderen Sozialleistungsträger
ausscheiden.
Was kostet die
Pflegeversicherung?
Der
Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist gesetzlich festgelegt. Er beträgt
1,95 % vom Bruttolohn [Stand: 2008]
Kinderlose Mitglieder haben seit 1.Januar 2005 einen Zuschlag von
0,25 % zu tragen.
|